Satzung des Nachbarschaftsjugendkonventes (NJK) der Evangelischen Jugend in der Offenen Jugend Rosengarten und den Kirchengemeinden Klecken und Nenndorf im Kirchenkreis Hittfeld

Evangelische Jugend in der Offenen Jugend Rosengarten und den Kirchengemeinden Klecken und Nenndorf geschieht dort, wo Jugendliche und Kinder christliche Gemeinschaft erleben. Grundlage der Evangelischen Jugendarbeit ist das Wort Gottes.
Die Evangelische Jugend der Offenen Jugend Rosengarten und der Kirchengemeinden Klecken und Nenndorf will Kindern und Jugendlichen Wege in ein gelingendes Leben aufzeigen, die Werte unseres Glaubens im Alltag und im eigenen Leben erfahrbar machen, ihnen Raum geben ihren Glauben zu leben und ihre Fähigkeiten in die Gemeinschaft einzubringen.
Kinder und Jugendliche sollen in ihrer Persönlichkeit gestärkt werden um ihren eigenen Platz im Leben, in der Kirche und der Gesellschaft zu finden und als Christen Verantwortung in der Welt zu übernehmen.
Evangelische Jugend in der Offenen Jugend Rosengarten und den Kirchengemeinden Klecken und Nenndorf versteht sich als Plattform für die Thematisierung gesellschaftspolitischer und jugendrelevanter Themen.

§1 Der Nachbarschaftsjugendkonvent (NJK)
Der NJK ist das Parlament der Evangelischen Jugend in der Offenen Jugend Rosengarten und den Kirchengemeinden Klecken und Nenndorf. Evangelische Jugend meint und beinhaltet Kinder- und Jugendarbeit in der Offenen Jugend Rosengarten und den Kirchengemeinden Klecken und Nenndorf. Arbeit mit Kindern hat die Zielgruppe 6 – 12 Jährige, Jugendarbeit analog 13 – 27 Jährige.
Grundlage der Arbeit des NJK ist die Ordnung der Evangelischen Jugend in der Ev.-luth. Landeskirche Hannover.
Ziel des NJK ist es, den Ehrenamtlichen die Möglichkeit zu geben, in diesem Sinne das Programm der Evangelischen Jugend verantwortlich zu gestalten.
Aufgabe des NJK ist es, den Informationsfluss zwischen den einzelnen Projekten der Kinder- und Jugendarbeit der Offenen Jugend Rosengarten und der Kirchengemeinden Klecken und Nenndorf herzustellen, sowie die Evangelische Jugend als Ganzes nach außen zu repräsentieren.
Die Rechte und Pflichten des NJK sind unbeschadet dieser Ordnung und der Rechte des Kirchenvorstandes (KV), des Kooperations- und Koordinierungsausschusses (KOPS) sowie der Vollversammlung (VV) der Ev. Jugend im Kirchenkreis Hittfeld folgende:

Der Nachbarschaftsjugendkonvent (NJK)
– gestaltet die Ziele der Kinder- und Jugendarbeit in der Offenen Jugend Rosengarten und den Kirchengemeinden Klecken und Nenndorf mit.
– plant, koordiniert und reflektiert gemeinsame Vorhaben.
– erarbeitet in Abstimmung mit der jeweiligen hauptamtlichen Kraft/ den hauptamtlichen Kräften eine Jahresplanung für die Nachbarschaft, die dann dem Kops zur Beratung und zum Beschluss vorgelegt wird.
– ist Diskussionsforum für Vertreter verschiedener Ansätze der Jugendarbeit.
– vertritt die Evangelische Jugend der Offenen Jugend Rosengarten und der Kirchengemeinden Klecken und Nenndorf in den Kirchengemeinden Klecken, Nenndorf und Vahrendorf, hier speziell im KOPS und nach außen, in der VV und anderen Gremien im Bereich der Kinder und Jugendarbeit.
– macht Vorschläge über die, der Kinder- und Jugendarbeit der Offenen Jugend Rosengarten und Kirchengemeinden Klecken und Nenndorf zur Verfügung stehenden Finanzen.
– sorgt für Vernetzung und Kontakte zwischen der Kinder- und Jugendarbeit und den anderen Arbeitsbereichen und Gremien der Kirchengemeinden Klecken, Nenndorf und Vahrendorf.
– koordiniert die Öffentlichkeitsarbeit der Ev. Jugend der Offenen Jugend Rosengarten und er Kirchengemeinden Klecken und Nenndorf.
– ist bei der Vorbereitung der Entscheidungen der Kirchenvorstände in Einstellungsfragen, die die Kinder- und Jugendarbeit der Offenen Jugend Rosengarten und der Kirchengemeinden Klecken und Nenndorf betreffen mit mindestens einer Person zu beteiligen.
– schlägt den Kirchenvorständen Vertreter/innen aus der Ev. Jugend zur Berufung in den Kirchenvorstand vor.

§2 Zusammensetzung des Nachbarschaftsjugendkonventes (NJK)
1. Alle jeweils anwesenden ehrenamtlichen Teamer der Evangelischen Jugend der Offenen Jugend Rosengarten und der Kirchengemeinden Klecken und Nenndorf, im alter ab 14 Jahren bzw. ab der Konfirmation. Um sicherzustellen, dass alle Arbeitsbereiche vertreten sind, werden von den jeweiligen Bereichen Vertreter/innen entsandt. Nach Möglichkeit sollten die Vertreter/innen nur für einen Bereich zuständig sein.
2. Alle hauptamtlichen Mitarbeiter/innen der Evangelischen Jugend der Offenen Jugend Rosengarten und der Kirchengemeinden Klecken und Nenndorf.
3. Jeweils ein Kirchenvorstand