Satzung der EvJu JesBe

Satzung der Evangelischen Jugend Jesteburg|Bendestorf

Wir sind junge Menschen im Alter von ca. 12-27 Jahren, die sich im Rahmen der Evangelischen Jugend in der Nachbarschaft Jesteburg|Bendestorf („EvJuJesBe“) auf Grundlage des Evangeliums treffen und engagieren. Wir treffen uns in unseren Gremien und Strukturen, um demokratisch über Inhalte, Formen und Ausrichtung unserer Mitarbeit zu beraten und sie zu gestalten. Die Evangelische Jugend bildet einen Raum, in dem wir Spaß und Freude haben, uns entwickeln und uns ausprobieren können. Dort wird die Evangelische Jugend gemeinsam erlebt und lebendig. In diesem Rahmen übernehmen wir Verantwortung, sind füreinander sowie für andere da und setzen uns aktiv für sie ein.

Das Zeichen der Evangelischen Jugend ist das Kreuz auf der Weltkugel (Kugelkreuz).

1.Vollversammlung der EvJuJesBe („VV“)

a. Die VV ist die Zusammenkunft der EvJuJesBe.
b. Mindestens einmal im Jahr muss eine VV stattfinden.
c. Sie kann anstelle einer Sitzung des Jugendmitarbeiterkreises („JMK“) stattfinden.
d. Die Sitzungen der VV sind öffentlich.
e. Zu einer VV wird öffentlich mit der Tagesordnung und allen nötigen Materialien eingeladen. Ebenso wird das Protokoll veröffentlicht.
f. Die Wahlen von Ämtern und Satzungsänderungen müssen im Rahmen einer VV durchgeführt werden.

2.Mitglieder

a.In der EvJuJesBe ist jeder vom vollendeten 12. bis zum vollendeten 27. Lebensjahr, der sich zugehörig fühlt. Das beinhaltet auch die Konfirmanden der Kirchengemeinden Jesteburg und Bendestorf.
b.Mitarbeiter der EvJuJesBe kann jedes Mitglied der EvJuJesBe sein, das mindestens einen Juleica-Grundkurs oder eine Durchstarter-Ausbildung abgeschlossen hat. Der Wille einer aktiven Mitarbeit ist dem mitzuteilen.
c.Die EvJuJesBe erwartet von jedem Mitglied und jedem Mitarbeiter, dass sie sich aktiv einbringen. Dazu gehört, dass sie zu Sitzungen der VV und des JMK erscheinen und sich aktiv einbringen.

3. Stimmrecht und Rederecht

a. In allen Gremien der EvJuJesBe hat jede anwesende Person Rederecht.
b.In der VV hat jedes Mitglied der EvJuJesBe Stimmrecht.
c. In Sitzungen des JMK haben nur Mitarbeiter der EvJuJesBe Stimmrecht.
d. FSJ-lern und den zuständigen hauptamtlichen Mitarbeitenden kann ein Stimmrecht für das jeweilige Gremium mit einer  Mehrheit aller anwesenden, stimmberechtigten Mitglieder in einer geheimen Wahl gewährt werden. Auf gleichem Wege kann es ihnen auch für das jeweilige Gremium auch entzogen werden
e. Sollten dienstrechtliche, finanzielle, juristische oder pädagogische Gründe gegen eine geplante Aktion sprechen, haben die zuständigen hauptamtlichen Mitarbeitenden ein Vetorecht. Das Vetorecht dient dem Schutz der EvJuJesBe und muss begründet werden.

4. Abstimmungen

a. Alle anwesenden stimmberechtigten Mitglieder besitzen bei Abstimmungen die gleiche Stimmanzahl.
b. Alle Beschlüsse werden mit einer einfachen Mehrheit getroffen. Ausgenommen hiervon sind Satzungsänderungen und Stimmrechtsentscheidungen.

5. Wahlen

a.Ämterwahlen erfolgen generell geheim und mit einfacher Mehrheit.
b.Zur Durchführung der Wahl und Zählung der Stimmen wird ein Wahlausschuss bestehend aus mindestens zwei anwesenden Personen gebildet.
c. Jede anwesende, stimmberechtigte Person kann eine offene Wahl beantragen. Für eine offene Wahl müssen aller anwesenden, für die Wahl stimmberechtigten Personen zustimmen.

6. Vorstand und Geschäftsführung der EvJuJesBe

a.Einmal im Jahr wird der Vorstand der EvJuJesBe neu gewählt. Gewählt werden kann jedes Mitglied des JMK. Es wird empfohlen, dass der Vorstand aus einer weiblichen und einer männlichen Person besteht.
b. Die Aufgaben des Vorstandes sind es,
(1)die EvJuJesBe in der Öffentlichkeit zu repräsentieren,
(2) die Termine für eine VV und Sitzungen des JMK festzulegen, zu diesen einzuladen, die Sitzungen zu leiten und das Sitzungsprotokoll anzufertigen.
(3) auf die Umsetzung der Satzung zu achten.

7.Koordinierungsausschuss

a. Einmal im Jahr werden bis zu drei Mitarbeiter der EvJuJesBe als Vertreter für die EvJuJesBe im Koordinierungsausschuss der Nachbarschaft Jesteburg|Bendestorf gewählt. Dort sollen Sie die EvJuJesBe vertreten und in ihrem Sinne handeln.

8. Delegation in die Evangelische Jugend im Kirchenkreis Hittfeld („EvJuHit“)

a. Einmal im Jahr werden bis zu zwei Mitarbeitende der EvJuJesBe gewählt, die in den Vorstand der EvJuHit delegiert werden.

9. Jugendmitarbeiterkreis („JMK“)

a. Mindestens einmal im Monat sollte eine Sitzung des JMK stattfinden.
b. Die Sitzungen des JMK sind öffentlich. Auch zu Sitzungen des JMK sind alle Mitglieder der EvJuJesBe eingeladen, zu kommen.
c. Zu Sitzungen des JMK muss öffentlich eingeladen werden. Dabei sind die Tagesordnung, sowie eventuelle nötige Materialen öffentlich zur Verfügung zu stellen.

10. Projekte

a. Um als Jugendmitarbeiter mit auf eine Freizeit der Evangelischen Jugend zu fahren, sollte man Mitglied im Jugendmitarbeiterkreis sein.
b. In Planungsgruppen für Projekte muss mindestens ein Mitarbeiter der EvJuJesBe, ein zuständiger hauptamtlicher Mitarbeitende oder ein FSJ-ler sein.
c. Die Verantwortung für die Planung einer Aktion der EvJuJesBe trägt die Planungsgruppe.
d. Die Verantwortung für die Durchführung tragen alle anwesenden Mithelfenden.

11. Protokolle

a. Während jeder VV und allen Sitzungen des JMK oder einer Planungsgruppe sind Ergebnisprotokolle anzufertigen.

12. Satzungsänderung

a. Diese Satzung kann durch eine  Mehrheit der anwesenden Mitglieder der EvJuJesBe während einer VV geändert werden.
b. Ein Entwurf der neuen Satzung muss mindestens 14 Tage vor der Sitzung öffentlich bekannt gegeben werden.

Beschlossen am 11. Juni 2023